BVfK-Wochenendticker 9. Juli 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

BVfK zum privaten Autoverkauf:  … führt auch oft zu unerfreulichen Begegnungen mit Menschen, die man eigentlich nicht kennen lernen möchte!“

 

BVfK-Ankaufplattform: Entwicklung einer Lösung, die dem Anspruch folgt, dem privaten Verkäufer gleichzeitig eine zuverlässige, seriöse und professionelle Alternative zu bieten.

 

BVfK-Oldtimerkompetenz erweitert: Wolfgang Schreier ist BVfK-Oldtimerbeauftragter.

 

Von einem Beklagten, der sich nicht verteidigen und einem Gericht, welches ihn dennoch nicht verurteilen wollte.

 

Kooperation mit Hüsges unterzeichnet - neu: "kaufbegleitendes Gutachten-light"

 

NEU: easy car pay - das Autohändler-Bezahlsystem.

- Pilothändler gesucht!

 

BVfK-Partnertipps  - heute von Santander: 

Produktfilme erklären Finanzdienstleistungen.

 

BVfK im Dialog mit mobile.de: „Es gibt keine systematische Benachteiligung des freien Handels"

 

ADAC plant neuen Neuwagenvermittler-Test. 

Fachbeirat berät über Testkriterien.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Unternehmensauftritt prüfen – bei Fehlern droht Abmahnung! Impressumsangaben zu Firmenbezeichnung und Handelsregister im Visier.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

viele Private wissen nicht, wie sie ihr Auto loswerden sollen. Die Deutsche Presseagentur DPA) fragte dazu vergangene Woche beim BVfK nach:

Was empfehlen Sie Autobesitzern beim Verkauf ihres Autos, soll er es  privat oder über einen Händler verkaufen?  Welche Risiken bestehen für Verkäufer, in welche Falle kann er tappen? Was sollten Autobesitzer beim Verkauf besonders beachten? Was halten Sie von Verkaufsplattformen wie faircar oder wirkaufendeinauto?

Unsere Antworten in Anführungsstrichen, der übrige Text ist redaktionell aufbereitet:

„Wer sein Auto schnell und bequem verkaufen will, der wickelt es am einfachsten über einen Händler ab“, Nachteil: Der erzielte Erlös ist in der Regel geringer als bei einem Privatverkauf. „Der Verkauf in eigener Regie über Offerten im Internet und  Zeitungen ist mühsamer, birgt zusätzliche Risiken und führt auch oft zu  unerfreulichen Begegnungen mit Menschen, die man eigentlich nicht kennen lernen möchte“. Es lohne auf jeden Fall die Angebote zu vergleichen und angebliche Defekte, die der Kaufinteressent entdeckt, nicht sofort zum Anlass zu nehmen einen niedrigeren Preis zu akzeptieren. „Ein guter Mittelweg ist auch die Vermittlung über einen Händler. Der hat dann weniger Kosten und kein Gewährleistungsrisiko und kann seine Dienste so günstiger kalkulieren“.  Der BVfK rät Verkäufern generell dazu, Geschäfte immer im Beisein eines Zeugen abzuschließen und sich nicht überrumpeln zu lassen. Ein anerkannter Kaufvertrag sollte sorgfältig ausgefüllt und geprüft werden. Bei Bargeld Abwicklung zählt die genaue Kontrolle des Geldes dazu – und die Einhaltung der Gesetze zur Geldwäsche. Von Verkaufsplattformen verlangt der Bundesverband freier Kfz-Händler, dass sie die in Aussicht gestellten Preise auch zahlen. „Selbstverständlich unter Berücksichtigung noch nicht bekannter Defekte und Schäden. Lockvogelmethoden gehen nicht.“

Soweit diese Interviewpassagen, die viele spannende Themen berühren, die vom engagierten BVfK-Team regelmäßig intensiv  bearbeitet werden.

Es geht dabei um die Verschärfung des Gewährleistungsrechts und das damit wieder mehr in den Vordergrund rückende Vermittlungsgeschäft als risikofreiere Alternative.

Ebenso spannend sind die Potentiale im Beschaffungsbereich, wenn man es besser macht. Daher entwickelt das BVfK-Digital-Team eine Lösung, die dem Anspruch folgt, dem privaten Verkäufer gleichzeitig eine zuverlässige, seriöse und professionelle Alternative zu bieten, von der alle BVfK-Mitglieder profitieren können.

Dies getreu dem Motto „nicht nur kritisch, sondern auch konstruktiv“ und dabei nie den Blick für´s Wesentliche verlieren, das da lautet:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

                                         Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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BVfK-Oldtimerkompetenz erweitert:

Wolfgang Schreier ist BVfK-Oldtimerbeauftragter.

Nach 45 Jahren Oldtimer-Erfahrung muss man schon länger suchen. Wer mit Wolfgang Schreier spricht, der merkt schnell, was das bedeutet und auch dass da jemand ist, der weiß, wovon er redet.

Sein Hang zu englischen Automobilen entwickelte sich wohl in den sechziger Jahren, als er bei J.A.Woodhouse in Köln in die Automobilwelt startete und dort das Kfz-Business von der Pike auf lernte.  Es folgten Stationen vom  Im-und Export von Ersatzteilen für britische Klassiker bis zu Rennsportaktivitäten mit historischen Rennfahrzeugen.

Das alles führte ihn oft mit Menschen mit Benzin im Blut zusammen, die früher oder später große Automobilgeschichte geschrieben haben.

Wenngleich Wolfgang Schreier es nunmehr langsam etwas ruhiger angehen lassen möchte und könnte, kann er es dennoch nicht lassen und engagiert sich beim jungen Internet-Sender Radio-Oldtimer als Moderator und Oldtimer-Experte und steht nunmehr auch für den BVfK als Oldtimer-Beauftragter zur Verfügung.

Damit baut der BVfK seine Oldtimer-Kompetenz weiter aus und wird dem steigenden Bedürfnis seiner Mitglieder gerecht, sich sowohl geschäftlich, als auch hobbymäßig den historischen Kulturgütern aus Blech zu widmen. 

Neben einer Kooperation mit www.classic-trader.com/de/automobile , der gemeinsam mit dem DEUVET eingerichteten Oldtimer-Schiedsstelle, speziellen Vertragsformularen, dem zum BVfK-Beraternetzwerk zählenden Oldtimer-Spezialanwalt Dr. Götz Knoop, Spezialgutachtern wie Klaus Kukuk, Friedrich Rückert und Norbert Schröder rundet nunmehr ein über 40-jähriger Erfahrungsschatz die Kompetenz in diesem spannenden, ertragreichen, aber auch gefährlichen Marktsegment ab.

Wolfgang Schreier rät zur Besonnenheit und warnt vor einem überhitzten Oldtimermarkt wie auch vor zu viel Optimismus auf ständig weiter steigende Preise.

„Es gibt Oldtimer mit viel Potenzial, doch die findet man nicht an jeder Ecke und nicht alles ist Gold was glänzt. Die Preise sind teilweise schon überhöht und die Gefahr eines Fehlkaufs steigt,“ so Schreier. 

Man sollte sich daher nicht ohne gründliche Informationen ins Abenteuer mit dem Klassikgeschäft begeben, sondern erst einmal bei Benzingeruch und Benzingesprächen in die spannende und emotionale Szene eintauchen.

Dazu gibt es in Kürze wieder zwei gute Gelegenheiten:

5. - 7. August Classic Days auf Schloß Dyck  

12. – 14. August 2016 - Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring 

Kontakt zur BVfK-Oldtimerabteilung und zu Wolfgang Schreier:

w.schreier@bvfk.de

Oldtimer@bvfk.de

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Von einem Beklagten, der sich nicht verteidigen und einem Gericht, welches ihn dennoch nicht verurteilen wollte.

Ja, da reibt man sich erst einmal die Augen und will es kaum glauben: Da ist es dem Beklagten BVfK zu dumm, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, man habe sich gegenüber einem kleinen Importeursverein einen Wettbewerbsvorteil durch die irrtümliche Verwendung eines akademischen Titels (Dipl.-Kfm.) verschafft und ist stattdessen eher bereit, ein Versäumnisurteil zu kassieren, da scheint noch nicht einmal dies zu Gunsten des Klägers zu funktionieren: 

Das Landgericht Berlin erlässt wider Erwarten kein Versäumnisurteil, sondern erklärt am 16.6.2016 schriftlich:

„… die Kammer hat Zweifel hinsichtlich der geschäftlichen Relevanz der streitgegenständlichen Irreführung… " und lädt zur Verhandlung am 24. Januar 2017 ein.

... das gibt viel Zeit zum Nachdenken ...

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Vertrag besiegelt, neue Konzepte erörtert: Wilfried Vasen, BVfK; Vladimir Sarikow Leitung Projektmanagement, Hüsges; Arndt Hüsges, GF; Ansgar Klein, BVfK; Kai Strehlau, BVfK-Verwaltungsrat / Autohaus St. Augustin (v.l.n.r.)

Kooperation mit Hüsges unterzeichnet

Die Kooperation mit der Hüsges-Gruppe ist unter Dach und Fach und wurde bereits am vergangenen Montag durch ein neues Produkt erweitert. Es gibt nunmehr auch das kaufbegleitende „Gutachten-light“, bei dem der Sachverständige erst im zweiten Schritt tätig wird. Der Händler erhält eine App, mit welcher das Fahrzeug mit Daten und Bildern aufgenommen wird. Wenige Minuten nach Übertragung wird ein aussagekräftiges Exposé übermittelt, welches sowohl beim Inzahlungnahme-, als auch beim Verkaufsprozess wertvolle Dienste leistet. Interessenten mögen sich bitte unter dem Stichwort „Kooperation Hüsges“ an vasen@bvfk.de wenden.

www.huesges-gruppe.de

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NEU: easy car pay - das Autohändler-Bezahlsystem.

 

Pilothändler gesucht!

Es muss nicht ein Überfall oder Einbruch sein, der einen darüber nachdenken lässt, ob nicht auch Online-Bezahlsysteme wie PayPal im Autohandel eingesetzt werden können.

Es sind noch viele andere Aspekte, angefangen vom Geldwäschegesetz, bis hin zum Falschgeldrisiko und nicht zuletzt die Zeitersparnis, die ein Argument für die Entwicklung von easy car pay war, welches uns von den Chefs dieses Startups Jan Hardorp und Ulrich Schmidt am vergangenen Freitag in Bonn  vorgestellt wurden.

Wie dies alles zu Gebühren zwischen 20 und 30 € funktioniert, erfahren Sie auf der Website https://www.easycarpay.com

Auf Herz und Nieren prüfen werden das in den nächsten Wochen einige BVfK-Pilothändler. Interessenten mögen bitte eine kurze E-Mail an w.vasen@bvfk.de  schicken.

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BVfK-Partnertipps:

 

Heute von Santander: 

 

Produktfilme erklären Finanzdienstleistungen.

Santander Produktfilme für Ihren Verkaufsraum und Ihre Homepage
Die Santander Consumer Bank bietet Ihnen im Bereich der Absatzfinanzierung eine umfangreiche Produktpalette an. Um Ihren Kunden die verschiedenen Finanzierungs- und Versicherungsprodukte, wie zum Beispiel die Santander RatenSchutzVersicherung, Santander Safe und Santander AutoFlex bestmöglich zu erklären, stellt Santander Ihnen in der Mediathek Filme zu den einzelnen Produkten zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden im Verkaufsgespräch mit Hilfe der Produktfilme die zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten optimal zu erläutern. Außerdem können Sie die Filme auf den Monitoren in Ihrem Verkaufsraum sowie auf Ihrer Autohaus-Homepage einbinden. Die Links, die Sie zur Integration der Filme in Ihre Homepage und Ihren Verkaufsraum benötigen, finden Sie ebenfalls in der Santander Mediathek unter: https://www.santander.de/de/kfz-handel/Mediathek.html

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BVfK im Dialog mit mobile.de:  „Es gibt keine systematische Benachteiligung des freien Handels"

„Es gibt keine systematische Benachteiligung des freien Handels", so die Reaktion auf die Kritik des BVfK aufgrund von Beobachtungen seiner Mitglieder, die sich nicht im Suchergebnis wieder fanden.

Wir hatten darüber bereits berichtet: Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

Allerdings gebe es einen Zufallsgenerator, der zu solchen Ergebnissen führen könne. Dies sei jedoch ein Element auf das man nicht verzichten wolle.

Zudem gebe es natürlich auch die Möglichkeit technischer Fehler. Diese würden bei Reklamation gerne geprüft und beseitigt. 

Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können die Reklamationen auch an den zuständigen BVfK Juristen Simon Vondrlik geschickt werden.  s.vondrlik@bvfk.de

Ebenfalls wurden alternative Formulierungen für die Opt-IN Box bei der mobile.de Neuwagensuche erörtert. Hier gab es Selektionsmöglichkeiten, welche von freien Händlern als diskriminierend empfunden wurden. Alternativ stehen nun folgende Vorschläge zur Diskussion:

Entweder:  

Löschen des zweiten Halbsatzes: > auf dann „Ich möchte auch Angebote von freien Händler erhalten.“

oder:

Edukative Klarstellung: „Ich möchte auch Angebote von freien Händlern erhalten (diese können auch Angebote für EU-Neuwagen/Reimporte beinhalten).“

Die BVfK-Mitglieder werden auch hier um Prüfung und Rückmeldung gebeten. Gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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ADAC plant neuen Neuwagenvermittler-Test. 

Fachbeirat berät über Testkriterien.

Die BVfK-Forderungen an den ADAC nach wirklichkeitsnäheren Kriterien bei Händlertests haben Früchte getragen. In mehrstündiger Diskussion konnte am vergangenen Donnerstag Klarheit in die Relevanz der vielen Aspekte rund um Internet Neuwagenvermittlungs-Plattformen gebracht werden.

Schließlich gilt auch hier, dass Rabatt und billig nicht alles ist und Transparenz, Zuverlässigkeit, Nutzerfreundlichkeit, AGB, Beratungsqualität, Aktualität der Angebote, Preisstabilität und nicht zuletzt die AGB eine wichtige Rolle spielen.

So wurde im Berlin ADAC-Präsidialbüro unter den Linden deutlich, dass sich die Preise gerne zum Monats- und insbesondere Quartalswechsel kurzfristig ändern und eine Korrektur in der Internetdarstellung nicht automatisiert erfolgt, was zu Verzögerungen führt.

Daher sollten diese Zeiträume für die Tests eher ausgeblendet werden, wenngleich natürlich darauf geachtet werden sollte, dass es Anbieter gibt, welche Preiserhöhungen bewusst mit starker Verzögerung weitergeben, was zu kritisieren ist. 

Es wird also voraussichtlich im kommenden Frühjahr eine Neuauflage des ADAC-Tests von „Neufahrzeug Online Plattformen“ geben, die dann unter maßgeblicher Mitwirkung des BVfK hoffentlich zu möglichst objektiven Ergebnissen und einhergehender Förderung leistungsfähiger und seriöser Anbieter führen wird.

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Unternehmensauftritt prüfen – bei Fehlern droht Abmahnung!

 

Impressumsangaben zu Firmenbezeichnung und Handelsregister im Visier.

 

Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale lässt uns heute dieses Thema aufgreifen.

Zur Begründung führte die Wettbewerbszentrale die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Inhaber“ vor dem Geschäftsnamen im Impressum des Mitglieds bei mobile.de an  Durch die Angabe der geschäftlichen Bezeichnung werde in Verbindung mit dem Zusatz „Inhaber“ der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Unternehmen um die Firma eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmannes handele, was sie aber in Wirklichkeit nicht sei.

Da es auf ein Verschulden nicht ankommt, konnte die Abmahnung im Ergebnis nicht beanstandet werden.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Dieser Fall zeigt wieder, dass auch kleine Fehler bei dem gewerbsmäßigen Auftritt besonders im Internet den Händler teuer zu stehen kommen können. Da eine Einschätzung, was alles in ein Impressum geschrieben werden darf und was nicht, dem juristischen Laien eher schwer fällt, empfehlen wir in derartigen Konstellationen die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

MG

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Veranstaltungshinweis:

5.-7. August Classic Days auf Schloß Dyck  http://www.classic-days.de/

12. – 14. August 2016 - Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring  https://www.avd.de/ogpracing/

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